Das Punktesystem der Anlage 2 ImmoWertV
Das Modernisierungspunktesystem fasst acht Bereiche zusammen und erreicht maximal 20 Punkte. Es dient als Modellhilfe, um bei modernisierten Wohngebäuden die Restnutzungsdauer zu bestimmen.
| Modernisierungsbereich | maximale Punkte |
|---|---|
| Dach einschließlich verbesserter Wärmedämmung | 4 |
| Fenster und Außentüren | 2 |
| Leitungssysteme | 2 |
| Heizungsanlage | 2 |
| Wärmedämmung der Außenwände | 4 |
| Bäder | 2 |
| Innenausbau | 2 |
| Grundrissgestaltung | 2 |
Nicht jede Einzelmaßnahme erhält automatisch die volle Punktzahl
Alter, Umfang und Qualität der Maßnahme müssen beurteilt werden. Ein einzelnes erneuertes Fenster oder eine Teilreparatur ist nicht automatisch mit einer vollständigen Modernisierung des gesamten Bereichs gleichzusetzen.
Wie wirken Punkte auf die Restnutzungsdauer?
Die Punktzahl wählt im Modell Koeffizienten und eine Alterschwelle. Bei jüngeren Gebäuden kann zunächst GND minus Alter gelten; bei älteren modernisierten Gebäuden wird die in Anlage 2 hinterlegte Formel verwendet. Der Online-Rechner setzt diese Tabelle um.
Kernsanierung
Anlage 2 beschreibt für kernsanierte Objekte eine besondere Behandlung. Eine Kernsanierung ist mehr als eine normale Modernisierung und setzt einen Zustand voraus, der nahezu einem neuen Gebäude entspricht. Verbliebene Altbausubstanz kann weiterhin Abschläge erfordern.
Häufige Fragen
Wie viele Modernisierungspunkte gibt es?
Im Modell der Anlage 2 ImmoWertV sind insgesamt maximal 20 Punkte vorgesehen.
Bringt eine neue Heizung immer zwei Punkte?
Die Tabelle nennt für den Bereich Heizungsanlage bis zu zwei Punkte. Umfang, Alter und Modellkonformität der Modernisierung müssen fachlich beurteilt werden.
Ist Renovierung dasselbe wie Modernisierung?
Nein. Optische Renovierungen verändern nicht automatisch die wirtschaftliche Restnutzungsdauer in gleichem Maß wie wesentliche technische Modernisierungen.
Was ist eine Kernsanierung?
Eine umfassende Sanierung, die das Gebäude nahezu in einen neuwertigen Zustand versetzt; verbliebene alte Bausubstanz ist dennoch zu berücksichtigen.
- Anlage 2 ImmoWertV – Restnutzungsdauer und Modernisierung
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Die Rechner übertragen diese Regelwerke nicht vollständig in ein Gutachten. Sie machen ausgewählte Rechenschritte transparent und kennzeichnen Vereinfachungen.