Ziel der Rechner
ImmobilienWertRechner macht einzelne Rechenschritte sichtbar und verbindet sie über sinnvolle Folgeaktionen. Die Ergebnisse sind Orientierungen und Szenarien. Sie ersetzen weder ein Verkehrswertgutachten noch eine Bankbewertung oder Steuerberatung.
Welche Modelle wir verwenden
Restnutzungsdauer
Der RND-Rechner setzt die Koeffizienten- und Schwellentabelle der Anlage 2 ImmoWertV für 0 bis 20 Modernisierungspunkte um. Das Modell wird ausdrücklich von steuerlichen Nachweisen einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer abgegrenzt.
Steuerrechner
Die Kaufpreisaufteilung zeigt nur eine proportionale Aufteilung nach eingegebenen Verkehrswerten. Der AfA-Rechner erzwingt eine selbst geprüfte Bemessungsgrundlage und einen selbst geprüften Satz. Aktuelle offizielle Quellen werden direkt verlinkt.
Umgang mit Eingaben und Unsicherheit
- lokale Daten vor pauschalen Durchschnittswerten;
- Bandbreiten statt vorgetäuschter Punktgenauigkeit;
- sichtbare Faktoren und Formeln;
- keine automatische Speicherung der Rechnerwerte auf unserem Server;
- Hinweise, wenn ein Wert von Gutachterausschuss, Bank, Finanzamt oder Fachperson benötigt wird.
Aktualisierung und Fehlerhinweise
Seiten tragen ein sichtbares Aktualisierungsdatum. Bei Änderungen von Quellen, Rechenlogik oder rechtlichem Kontext werden Inhalte überarbeitet. Hinweise auf Fehler können über die im Impressum angegebene Kontaktadresse gesendet werden.
Häufige Fragen
Sind die Rechner amtlich geprüft?
Nein. Sie orientieren sich an benannten Quellen, sind aber keine amtlichen Bewertungsprogramme oder Gutachten.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Die Berechnungen laufen in der ausgelieferten Version direkt im Browser. Rechnerwerte werden nicht an einen eigenen Berechnungsserver gesendet.
Warum kann ich Faktoren selbst ändern?
Weil lokale und objektspezifische Parameter unterschiedlich sind. Sichtbare Eingaben sind transparenter als versteckte pauschale Annahmen.
Wie häufig werden Inhalte aktualisiert?
Bei fachlichen, rechtlichen oder technischen Änderungen sowie nach konkreten Fehlerhinweisen. Das sichtbare Datum zeigt den aktuellen Seitenstand.
- § 194 BauGB – Verkehrswert (Marktwert)
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Anlage 1 ImmoWertV – Gesamtnutzungsdauer
- Anlage 2 ImmoWertV – Restnutzungsdauer und Modernisierung
- BORIS-D – Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland
- BMF – Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung
- § 16 PfandBG – Beleihungswertermittlung
Die Rechner übertragen diese Regelwerke nicht vollständig in ein Gutachten. Sie machen ausgewählte Rechenschritte transparent und kennzeichnen Vereinfachungen.