Welchen Immobilienwert ermittelt das Finanzamt?
Je nach Steuerart und Anlass gelten gesetzliche Bewertungsverfahren. Der so festgestellte Grundbesitzwert oder gemeine Wert ist nicht automatisch identisch mit einer Maklerschätzung, einem Beleihungswert oder einem frei ausgehandelten Kaufpreis.
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
§ 198 BewG regelt unter Voraussetzungen den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Welche Nachweise anerkannt werden und ob ein Gutachten erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.
Kaufpreisaufteilung und AfA
Bei vermieteten bebauten Grundstücken ist für die Gebäude-AfA eine Trennung von Gebäude und Grund und Boden wichtig. Das BMF stellt dafür eine aktuelle typisierte Arbeitshilfe bereit. Ein frei gewählter hoher Gebäudeanteil ist nicht automatisch plausibel.
Restnutzungsdauer und steuerliche Nutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer nach ImmoWertV und eine steuerlich kürzere tatsächliche Nutzungsdauer sind unterschiedliche Themen. Ein Online-Modellwert sollte nicht ungeprüft als steuerlicher Nachweis verwendet werden.
Praktisches Vorgehen
- Bescheid, Bewertungsgrundlage und Fristen prüfen.
- Objektdaten und mögliche Fehler vollständig sammeln.
- Marktwert- und Steuerwertbegriffe trennen.
- Bei erheblicher finanzieller Auswirkung fachliche Beratung einholen.
Häufige Fragen
Ist der Finanzamtswert immer der Verkehrswert?
Nein. Steuerliche Bewertungsverfahren können zu einem eigenen Grundbesitzwert führen. Der Begriff und die Methode hängen vom Anlass ab.
Kann ich einen niedrigeren Immobilienwert nachweisen?
Das Bewertungsrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts vor. Form und Erfolg hängen vom konkreten Fall ab.
Akzeptiert das Finanzamt einen Online-Rechner?
Ein allgemeiner Online-Rechner ist typischerweise kein belastbarer Einzelnachweis für komplexe steuerliche Bewertungsfragen.
Warum ist die Kaufpreisaufteilung wichtig?
Weil der Gebäudeanteil bei einer vermieteten Immobilie für die AfA relevant sein kann, während Grund und Boden getrennt behandelt wird.
- § 198 BewG – Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
- BMF – Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung
Die Rechner übertragen diese Regelwerke nicht vollständig in ein Gutachten. Sie machen ausgewählte Rechenschritte transparent und kennzeichnen Vereinfachungen.